Notar Voran
  • Eigentumsübergang

Übergang des Eigentums

Erst wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt ist, werde ich als Notar den Antrag auf Umschreibung des Eigentums zum Grundbuch einreichen.
 
Für den Verkäufer bedeutet dies die Sicherheit, dass er sein Eigentum erst dann verliert, wenn er den vereinbarten Kaufpreis erhalten hat. Ich stelle durch diese Vertragsgestaltung sicher, dass auch der Verkäufer keine ungesicherte Vorleistung erbringt. Der Übergang des Eigentums auf den Käufer hängt regelmäßig von weiteren Voraussetzungen ab. Insbesondere muss ich dem Grundbuchamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes mit vorlegen. Diese wird erst erteilt, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde.