Notar Voran
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    Notar Arnold Voran

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Wir kümmern uns gerne um Ihre Anliegen.

Ganz gleich, ob es sich um einen Immobilienkaufvertrag, eine GmbH-Gründung oder um die Beglaubigung einer Unterschrift handelt: meine Mitarbeiter und ich sind in allen Bereichen für Sie da, in denen Sie einen Notar brauchen.

Es ist uns wichtig, Sie gut zu beraten und Ihnen die richtige Lösung für Ihr Anliegen anzubieten.

Vor der Beurkundung von Verträgen erarbeiten wir auf der Grundlage Ihrer Angaben und Vorstellungen zunächst einen Entwurf, den Sie vorab zur Prüfung erhalten. Bei der Beurkundung wird der Inhalt der vorgesehenen Regelungen noch einmal besprochen und kontrolliert. Anschließend kümmern meine Mitarbeiter und ich uns um die Abwicklung des Vertrages gemäß den getroffenen Vereinbarungen.

Unser Ziel ist, dass alle Vertragsteile Ihre Ziele schnell und ohne unnötige Umwege erreichen. Daher soll der Vertrag passgenaue und für alle Beteiligten klare und nachvollziehbare Regelungen enthalten.

Und wenn etwas mal nicht so läuft wie geplant, sind wir auch für Sie da.  

Wir sind nur dann zufrieden, wenn auch Sie zufrieden sind.

Arnold Voran
Ihr Notar in Memmingen und Babenhausen

Amtsstelle Memmingen
Hallhof 6
(1. Stock rechts / Zugang barrierefrei)
87700 Memmingen
Anfahrtsbeschreibung
Öffnungszeiten

Tel.: 08331 / 92 900 - 0
Fax: 08331 / 92 900 - 66
E-Mail: info@notar-voran.de



Geschäftsstelle Babenhausen
Frauenstraße 4
87727 Babenhausen
Anfahrtsbeschreibung
Öffnungszeiten

Tel.: 08333 / 14 84
Fax: 08333 / 42 59
E-Mail: info@notar-voran.de

Tätigkeitsfelder & Schwerpunkte

Informationen & Aktuelles

VHS-Vortrag Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Donnerstag, der 23.01.2025 von 19.30 - 21.00 Uhr
Volkshochschule Memmingen, Maximilian-Kolbe-Haus, Donaustraße 1, 87700 Memmingen

 

Die Fortschritte in der Medizin lassen den Anteil betreuungs- und pflegebedürftiger Menschen in unserer Gesellschaft immer weiter ansteigen. Jeder von uns kann davon betroffen sein. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind für viele ein unvermeidliches Thema geworden. 

 

Hier gilt: Wer im Fall der Fälle keinen gerichtlich bestellten Betreuer will, muss durch Vollmachten Vorsorge treffen. Eine Patientenverfügung allein genügt nicht. Nur mit dem richtigen Inhalt und mit der richtigen Form kann sicher eine gerichtliche Betreuerbestellung vermieden werden.

 

Dies gilt auch nach der großen Betreuungs- und Vormundschaftsrechtsreform zum 01.01.2023.

 

Wichtig ist: das neue gesetzliche Notvertretungsrecht kann die Vorsorgevollmacht nicht ersetzen.

 

Wichtig bleibt: Privatschriftliche Vollmachten reichen für Verfügungen über Grundstücke, die meisten Darlehensverträge und viele Geschäfte im Handels- und Gesellschaftsrecht nicht aus.

 

Der Vortrag klärt die Unterschiede zwischen den Begriffen Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Er informiert über die Neuregelungen im Bereich des Betreungsrechts und über die Grundzüge des Betreuungsverfahrens. Die dabei anfallenden jährlichen Kosten werden mit den Kosten einer Vorsorgevollmacht verglichen. Die sinnvolle Gestaltung von Vorsorgevollmachten wird erörtert.


Eine Anmeldung über die Webseite www.vhs-memmingen.de ist erwünscht!

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