Notar Voran
  • Erbfall

Was passiert nach dem Erbfall?

Eine Erbschaft bedeutet nicht nur wegen des traurigen Anlasses ein eingeschränktes Vergnügen. Auch nach dem Erbfall erwarten den Erben - in wirtschaftlicher wie in menschlicher Hinsicht - noch Überraschungen.

 

Nach dem Erbfall gelten folgende Regelungen:

  • Auf den oder die Erben geht das gesamte Vermögen über. Zum Vermögen zählen aber auch die Schulden des Verstorbenen. Der Erbe haftet für die Schulden unbegrenzt, wenn er nicht die Durchführung eines Nachlassinsolvenzverfahrens oder einer Nachlassverwaltung beantragt.

  • Wer etwa wegen der Schulden überhaupt nicht Erbe werden will, muss die Erbschaft ausschlagen. Für die Ausschlagung gilt eine Frist von sechs Wochen "ab Kenntnis des Erben von Anfall und Berufungsgrund", d.h. regelmäßig sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers. Als Notar formuliere ich die Erbschaftsausschlagung für Sie und erläutere Ihnen die genauen Wirkungen.

  • Sind mehrere Erben berufen, sind diese als Erbengemeinschaft gemeinsam am Nachlass berechtigt. Über den Nachlass kann also nur gemeinsam verfügt werden, Verwaltungsentscheidungen sind gemeinsam zu treffen. Das kann zu Streit führen. Bei Nachlassauseinandersetzungen kann ich als Notar vermittelnd und schlichtend tätig werden.

  • Wer als Alleinerbe die Anteile an der Erbengemeinschaft en bloc verkaufen will oder als einer von mehreren Miterben seinen gesamten Erbteil verkaufen will, kann dies nur in einem notariell beurkundeten Vertrag tun.

Der Nachweis, welche Personen in welchem Verhältnis Erbe geworden sind, muss durch einen Erbschein erbracht werden. Der Erbscheinsantrag kann bei mir als Notar gestellt werden; der Erbschein selbst wird vom Nachlassgericht erteilt. Er ist in der Regel nicht erforderlich, wenn der Erblasser ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag errichtet hat.

 

Für grenzüberschreitende Erbfälle steht auch das Europäische Nachlasszeugnis zur Verfügung. Es kann ebenfalls über mich als Notar beantragt werden und wird dann vom Nachlassgericht erteilt.