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  • Notarkosten für einen Ehevertrag

Notarkosten für einen Ehevertrag

​​​​​​​Geschäftswert

Der Geschäftswert eines Ehevertrages, mit dem der Güterstand modifiziert wird, mit dem also z. B. von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung gewechselt wird oder in dem bestimmte Vermögensgegenstände vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden, richtet sich nach dem zusammengerechneten Reinvermögen beider Ehegatten.

 
Das Reinvermögen ergibt sich, wenn man von der Summe des Werts aller Vermögensgegenstände wie Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen, Sparguthaben und Wertpapiere alle vorhandenen Verbindlichkeiten, insbesondere Immobilienkredite, abzieht. Bitte beachten Sie, dass die Schulden höchstens bis zur Hälfte des Aktivvermögens abgezogen werden können. 
 
Hinzu kommen - soweit gewünscht - der Wert von Regelungen zum Versorgungsausgleich. Hier wird in vielen Fällen allerdings nur ein Betrag von 5.000 € anzusetzen sein.
 
Zusätzlich sind auch Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt zu berücksichtigen. Maßgeblich ist, um viel der vereinbarte Unterhalt jährlich von dem Unterhalt abweicht, der ohne diese Regelung zu zahlen gewesen wäre.
 
Dieser Jahreswert wird je nach Lebensalter der Ehegatten mit einem Faktor von 5 bis 20 multipliziert.
 
In bestimmten Fällen enthält ein Ehevertrag auch eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts, um ein sonst anwendbares ausländisches Recht auszuschließen. In diesem Fall erhöht sich der Geschäftswert um 30 % des Bezugswerts. Bezugswert ist der nach den obigen Vorschriften berechneten Geschäftswert für den Bereich, für den die Rechtswahl getroffen wird.
 
 
Gebühren
 
In der nachfolgenden Tabelle sind für unterschiedliche Geschäftswerte die sich typischerweise ergebenden Gebühren dargestellt (einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer):
 
 
Geschäftswert
Notargebühren
10.000 €
260 €
20.000 €
345 €
50.000 €
500 €
100.000 €
780 €
200.000 €
1.200 €
500.000 €
2.440 €
1.000.000 €
4.340 €
 
 
Kostenvorteile
 
Ein Ehevertrag schafft Klarheit über die Rechtsverhältnisse bei einer etwaigen Scheidung der Ehe. Dadurch werden kostspielige Streitigkeiten über die Höhe des Zugewinnausgleichs oder die Höhe des Unterhalts vermieden.