Gesetzliche Erbfolge
Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge.
Nachlass regeln: Testament oder Erbvertrag
Gesetzliche Erbfolge
Neben den Verwandten hat auch der Ehegatte des Verstorbenen ein gesetzliches Erbrecht. Je nachdem, in welchem Güterstand die Eheleute verheiratet waren und welche Verwandten der Verstorbene hinterlassen hat, beträgt der gesetzliche Erbteil ein Viertel, ein Drittel oder die Hälfte. Sind weder Verwandte der ersten Ordnung noch Verwandte der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, erbt der überlebende Ehegatte allein. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht ist ausgeschlossen, wenn im Todeszeitpunkt die Voraussetzungen für eine Ehescheidung gegeben waren und der Verstorbene die Ehescheidung beantragt hat oder ihr zugestimmt hat.
Beispiele für die gesetzliche Erbfolge
b) Witwe B hat zur Zeit ihres Todes zwei Kinder, der Ehemann ist bereits vor 20 Jahren verstorben. Beide Kinder erben zu gleichen Teilen. Nur wenn ein Kind unter Hinterlassung von Enkelkindern bereits vorverstorben ist, erhalten die Enkelkinder gemeinsam den auf das vorverstorbene Kind entfallenden Erbanteil.
c) Student S ist zum Zeitpunkt seines Todes unverheiratet und hat keine Kinder. Er wird von seinen beiden Eltern zu je ½ beerbt. Falls ein Elternteil bereits vorverstorben ist, fällt dessen Erbanteil an die Geschwister des S.
d) C stirbt und hinterlässt seine Ehefrau. Die Ehe war kinderlos, die Eltern des Ehemanns leben noch. Für die Ehe galt der gesetzliche Güterstand. In diesem Fall wird die Ehefrau Erbin zu 3/4, die Eltern des C erhalten je 1/8-Anteil.
Beratung inklusive
Sofern kinderlose Ehepaare vermeiden wollen, dass im Todesfall Teile des Nachlasses auf die Eltern des Erblassers oder seine Geschwister übergehen, ist die Errichtung eines Testaments oder der Abschluss eines Erbvertrages notwendig.
Auch für Paare, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben und sich gegenseitig für den Fall des Todes eines Partners absichern wollen, ist die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrages unerlässlich. Denn unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht.
Die Einzelheiten des gesetzlichen Erbrechts erläutern Ihnen meine Mitarbeiter und ich gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.