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  • Notarkosten für eine Grundschuld

Notarkosten für eine Grundschuld 

 
Geschäftswert
Der Geschäftswert einer Grundschuldbestellung richtet sich nach dem Nennbetrag der Grundschuld.
 
Wird in der Grundschuldbestellungsurkunde außerdem die Löschung bereits eingetragener Rechte beantragt, so stellt dies einen eigenen Beurkundungsgegenstand mit einem eigenen Geschäftswert dar. 
 
 
Gebühren
Neben der Gebühr für das Beurkundungsverfahren als solchem können eine Gebühr für die Beschaffung der zum Vollzug der Urkunde erforderlichen Erklärungen und Unterlagen oder eine Betreuungsgebühr anfallen.
 
In der nachfolgenden Tabelle sind für unterschiedliche Geschäftswerte die sich typischerweise ergebenden Gebühren dargestellt (einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer):
 
Geschäftswert
Notargebühren
10.000 €
125 € - 265 €
20.000 €
160 € - 335 €
50.000 €
230 € - 470 €
100.000 €
360 € - 750 €
200.000 €
550 € - 1.160 €
500.000 €
1.130 € - 2.350 €
1.000.000 €
2.100 € - 4.050 €
 
 
Kostenvorteile
Die Grundschuld ist Voraussetzung für die Gewährung von zinsgünstigen Immobilienkrediten. Die Kosten für die Grundschuldbestellung werden bei weitem aufgewogen durch die Zinsersparnis gegenüber einem ungesicherten Darlehen.