Handelsregister
Das Handelsregister informiert über die Rechtsverhältnisse der Unternehmen und schafft eine sichere Grundlage für den Abschluss von Verträgen. Insbesondere kann der Rechtsverkehr darauf vertrauen, dass die Angaben im Handelsregister über die vertretungsberechtigten Personen und den Umfang ihrer Vertretungsmacht richtig und vollständig sind.
Da sich falsche Eintragungen auch zu Lasten des Unternehmens auswirken können, ist es wichtig, dass alle Änderungen zeitnah zur Eintragung im Handelsregister angemeldet werden. Werden anmeldepflichtige Tatsachen nicht angemeldet, kann das Registergericht die Eintragung auch mit Hilfe von Zwangsgeldern erzwingen oder Eintragungen von Amts wegen vornehmen.
Zum Teil ist die Eintragung Wirksamkeitsvoraussetzung, insbesondere bei
- Gründung einer GmbH oder AG
- Satzungsänderungen einer GmbH oder AG
- Abschluss von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen
- Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechselvorgängen
Andere Eintragungen informieren über Änderungen, die auch ohne Eintragung wirksam sind, wie
- Wechsel in der Geschäftsführung einer GmbH
- Erteilung und Widerruf einer Prokura
- Änderung der Gesellschafter einer OHG oder KG
Schließlich gibt es Eintragungen, die die angemeldeten Tatsachen endgültig wirksam werden lassen, wie
- Ersteintragung eines Einzelkaufmanns
- Ersteintragung einer offenen Handelsgesellschaft
- Ersteintragung einer Kommanditgesellschaft
- Änderung der inländischen Geschäftsanschrift
Die Anmeldungen zum Handelsregister können nur über den Notar erfolgen. Als Notar formuliere ich auch den Text der Anmeldung, kläre über die für die Eintragung notwendigen Unterlagen auf und überwache die richtige Eintragung im Handelsregister. Die fachkundige Begleitung durch mich als Notar sorgt für eine schnelle und reibungslose Abwicklung. Gleichzeitig verhindert vorgeschriebene Einschaltung von mir als Notar, dass unbefugte Personen Eintragungen im Handelsregister bewirken können.