Notar Voran
  • Vorteile der notariellen Beurkundung

Notarielle Urkunde

Ein Testament kann auch als eigenhändiges Schriftstück errichtet werden. Der Gang zu mir als Notar ist jedoch nicht nur verhältnismäßig günstig, er spart im Ergebnis sogar Kosten, weil der nach dem Sterbefall sonst erforderliche Erbschein durch eine notarielle Urkunde regelmäßig ersetzt wird.

 

Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich viele Menschen oft nicht bewusst sind.

  • Im Falle eines eigenhändigen Testaments ergeben sich nach dem Tode häufig erhebliche Schwierigkeiten, zu ermitteln, was der Erblasser als letzten Willen wirklich gewollt hat. Oftmals ist dieser letzte Wille nicht eindeutig formuliert. Das "Juristendeutsch" ist dem Erblasser in der Regel unbekannt. Dies führt in zahlreichen Fällen auch innerhalb von Familien zum Streit zwischen den Erben, der durch klare und präzise Formulierung vermieden werden kann. Durch ein notarielles Testament können diese Unsicherheiten vermieden werden, da ich als Notar eindeutige und rechtlich abgesicherte Formulierungen verwende. Ihr letzter Wille wird damit bei weitem weniger angreifbar.
  • Weiterhin hat das eigenhändige Testament den Nachteil, dass keine rechtliche Beratung erfolgt. Eine solche Beratung ist allerdings dringend zu empfehlen, da viele rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten dem rechtsunkundigen Erblasser unbekannt sind. Gerade bei größeren Vermögen oder komplizierten Verwandtschaftsverhältnissen ist eine qualifizierte Beratung - auch aus erbschaftsteuerlicher Sicht - dringend anzuraten. Auch hat der Gesetzgeber mit dem Pflichtteilsrecht dem freien Testieren Schranken gesetzt.
  • Ein weiterer Vorteil des notariellen Testaments bzw. des notariellen Erbvertrages besteht darin, dass die letztwillige Verfügung in diesen Fällen immer in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht genommen wird und damit sichergestellt wird, dass die Verfügungen des Erblassers nach dem Tode ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Aufgrund der bei eigenhändigen Testamenten erfahrungsgemäß häufig auftretenden Schwierigkeiten, den Sinn der vom Erblasser wirklich gewollten Regelungen zu ermitteln ist es empfehlenswert, notarielle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Das Problem beim Testament besteht vor allem darin, dass Fehler erst aufgedeckt werden, wenn man sie nicht mehr beheben kann.