Notar Voran
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Meine Tätigkeitsfelder

Als Notar bin ich unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und übe hoheitliche Befugnisse im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege aus. Ich kann als Notar Urkunden errichten, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.
 

Präventive Rechtskontrolle
Meine Tätigkeit als Notar dient dem Schutz unerfahrener, ungewandter Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung und gewährleistet Rechts- und Beweissicherheit zum Zweck späterer Streitvermeidung. Soweit die notarielle Beurkundung als besondere Form für einen Vertrag vorgeschrieben ist, ist die Einhaltung dieser Form Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages.
 

Als Notar bin ich grundsätzlich zur Vornahme aller Beurkundungen verpflichtet, die bei mir beantragt werden. Ich muss dabei für die Einhaltung aller Vorschriften sorgen, die für die Wirksamkeit der Beurkundung notwendig sind. Werden von den Beteiligten rechtswidrige Vereinbarungen verlangt oder rechtswidrige Zwecke verfolgt, muss ich die Beurkundung allerdings ablehnen.

 

Bindende Beweiskraft
Meine Feststellungen als Notar über die bei der Beurkundung anwesenden Personen sowie Ort, Zeitpunkt und Inhalt der beurkundeten Erklärungen sind für die Gerichte bindend.
 

Vollstreckungsfunktion
Notarielle Urkunden sind regelmäßig auch Vollstreckungstitel, aus denen die Zwangsvollstreckung wie aus einem gerichtlichen Urteil möglich ist. Dadurch werden den Beteiligten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren erspart.
 

Auswahl, Ernennung und Aufsicht
Notare sind als Träger eines öffentlichen Amtes Teil des Justizsystems in Deutschland und werden vom Justizminister nach dem Prinzip der Bestenauslese ausgewählt und ernannt. Die Dienstaufsicht führt der Präsident des Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts im jeweiligen Bezirk.