Notarkosten für eine Grundschuld
Geschäftswert
Der Geschäftswert einer Grundschuldbestellung richtet sich nach dem Nennbetrag der Grundschuld.
Wird in der Grundschuldbestellungsurkunde außerdem die Löschung bereits eingetragener Rechte beantragt, so stellt dies einen eigenen Beurkundungsgegenstand mit einem eigenen Geschäftswert dar.
Gebühren
Neben der Gebühr für das Beurkundungsverfahren als solchem können eine Gebühr für die Beschaffung der zum Vollzug der Urkunde erforderlichen Erklärungen und Unterlagen oder eine Betreuungsgebühr anfallen.
In der nachfolgenden Tabelle sind für unterschiedliche Geschäftswerte die sich typischerweise ergebenden Gebühren dargestellt (einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer):
Geschäftswert
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Notargebühren
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10.000 €
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125 € - 265 €
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20.000 €
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160 € - 335 €
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50.000 €
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230 € - 470 €
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100.000 €
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360 € - 750 €
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200.000 €
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550 € - 1.160 €
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500.000 €
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1.130 € - 2.350 €
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1.000.000 €
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2.100 € - 4.050 €
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Kostenvorteile
Die Grundschuld ist Voraussetzung für die Gewährung von zinsgünstigen Immobilienkrediten. Die Kosten für die Grundschuldbestellung werden bei weitem aufgewogen durch die Zinsersparnis gegenüber einem ungesicherten Darlehen.