Notar Voran
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Beispielberechnungen

Guter Rat muss nicht teuer sein; das zeigen die konkreten Beispiele.

Auf den nachfolgenden Unterseiten finden Sie einige Berechnungsbeispiele zu Notarkosten bei ausgewählten notariellen Tätigkeiten.
 
Bitte beachten Sie, dass sich im Einzelfall auch andere Gebührenbeträge ergeben können. Den Beispielsberechnungen liegen typische Sachverhalte zugrunde. Alle denkbaren Varianten konnten nicht berücksichtigt werden. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich trotz aller Sorgfalt Fehler in die Berechnungen eingeschlichen haben.
 
Da sich die Höhe der Notarkosten ausschließlich nach dem Gesetz richtet, können aus den Gebührenbeispielen keine Ansprüche hergeleitet werden.
 
Gebühren für den Entwurf einer Urkunde werden von mir alsNotar nur dann in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Beurkundung kommt. Fertigt ein Dritter, z. B. ein Rechtsanwalt, einen Entwurf, so fällt auch in diesem Fall die übliche Beurkundungsgebühr an.

Nicht berücksichtigt sind Kosten, die mit meiner Leistung als Notar nicht im Zusammenhang stehen wie Gerichtsgebühren (einschließlich Registergebühren). Auch eine etwa anfallende Grunderwerbsteuer oder Schenkungsteuer ist nicht berücksichtigt.