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  • Notarkosten für eine GmbH-Gründung

Notarkosten für die Gründung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Geschäftswert
Der Geschäftswert für die Errichtung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) richtet sich grundsätzlich nach dem Stammkapital der Gesellschaft.
 
Allerdings sieht das Gesetz einen Mindestgeschäftswert von 30.000 € vor, so dass in aller Regel dieser Betrag maßgeblich ist.
 
Der Mindestgeschäftswert kommt allerdings nicht zur Anwendung, wenn die Gründung der Gesellschaft mit Hilfe des gesetzlichen Musterprotokolls erfolgt. Die Verwendung des Musterprotokolls ist jedoch allenfalls bei Ein-Mann-Gesellschaften zu empfehlen, da es keine vom Gesetz abweichenden Regelungen vorsieht und daher bei mehreren Gesellschaftern nicht interessengerecht ist.
 
Das Musterprotokoll hat außerdem den Nachteil, dass Teile der Gründungskosten steuerlich auf unabsehbare Zeit nicht abzugsfähig sind und daher faktisch verloren gehen.
 
Höhere Geschäftswerte können sich insbesondere dann ergeben, wenn nicht nur Geldeinlagen, sondern auch Sacheinlagen geleistet werden, deren Wert den Nennbetrag der Einlageverpflichtung übersteigt.
 
 
Gebühren
Der anzuwendende Gebührensatz für die Errichtungsurkunde beträgt 1,0 bei einer Ein-Mann-Gesellschaft und 2,0 bei einer Mehrmann-Gesellschaft. Der Gebührensatz für die Beurkundung der Bestellung des ersten Geschäftsführers oder der ersten Geschäftsführer beträgt einheitlich 2,0.
 
Der Gebührensatz für die Handelsregisteranmeldung beträgt 0,5.
 
Hinzukommen noch Vollzugs- und Betreuungsgebühren.
 
In den nachfolgenden Tabellen sind die sich für die häufigsten Fälle ergebenden Gebühren dargestellt (einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer). Die dargestellten Gebühren umfassen nicht nur die Gründungsurkunde mit der Bestellung der Geschäftsführer, sondern auch die erforderliche Anmeldung zum Handelsregister mit allen weiteren Unterlagen.
 
 
Bargründung einer GmbH
Stammkapital
25.000 €
Notargebühren
 
Eintragungsgebühren
Handelsregister
Ein-Personen-GmbH
805 €
200 €
Mehr-Personen-GmbH
835 €
200 €
 
Bargründung einer UG (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll
Stammkapital     
1.000 €
Notargebühren
 
Eintragungsgebühren
Handelsregister
Ein-Personen-UG
195 €
200 €
Mehr-Personen-UG
280 €
200 €
 
Kostenvorteile
Die Gründungskosten können unmittelbar dem Stammkapital entnommen werden, soweit die Satzung der Gesellschaft dies so vorsieht. Auf diese Weise können die Zahlungen gleich steuerlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
 
Bei einer Gründung mit Hilfe des Musterprotokolls ist dies nur bis zu einem Betrag von maximal 300 € möglich.