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Überprüfung notarieller Notarkostenrechnungen

Auch in notarielle Kostenrechnungen können sich Fehler einschleichen. Sollte es also Unklarheiten oder Unstimmigkeiten in Ihrer Kostenrechnung geben, können Sie sich gerne an mich und meine Mitarbeiter wenden. Wir werden Ihnen gerne Ihre Fragen beantworten und etwaige Fehler berichtigen.

 

 

Überwachung durch die Aufsichtsbehörden

Wie bei allen anderen Notaren wird auch bei mir in regelmäßigen Abständen geprüft, ob ich mich bei der Berechnung der Notarkosten strikt und ausschließlich an die Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes gehalten habe.

 

Diese Prüfung wird in Bayern von der Notarkasse in München durchgeführt. Dabei wird ohne Rücksicht auf konkrete Beanstandungen eine Vielzahl von Kostenrechnungen überprüft. Ergeben sich hier Differenzen, bin ich gezwungen, zu viel erhobene Gebühren zu erstatten und zu wenig erhobene Gebühren nachzufordern.

 

 

Gerichtliche Überprüfung

Jedem Kostenschuldner steht daneben auch die Möglichkeit offen, die Kostenrechnung in einem gerichtlichen Verfahren überprüfen zu lassen.

 

Auf diese Möglichkeit weise ich Sie in jeder Kostenrechnung durch eine ausdrückliche Rechtsbehelfsbelehrung hin.

 

Zuständig ist das Landgericht, in dessen Bezirk ich meinen Amtssitz habe, also in meinem Fall das

 

Landgericht Memmingen

Hallhof 1 + 4

87700 Memmingen.

 

Der Antrag kann beim zuständigen Gericht schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle gestellt werden. Er ist zu begründen.

 

Die Kostenrechnung kann auch formlos gegenüber mir als Notar beanstandet werden. Ich habe dann die Möglichkeit, wenn ich der Beanstandung nicht abhelfen will, selbst das Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung einzuleiten.