Notar Voran
  • Notarkosten beim Immobilienkauf

Notarkosten beim Immobilienkauf

Geschäftswert
Der Geschäftswert eines Immobilienkaufvertrages bestimmt sich zunächst nach dem vereinbarten Kaufpreis.
 
Werden daneben noch weitere Leistungen des Käufers vereinbart, so ist der Wert dieser Leistungen dem Kaufpreis hinzuzurechnen. Solche Leistungen können z. B. eine Bauverpflichtung oder die Übernahme von Verbindlichkeiten zusätzlich zum Kaufpreis sein.
 
Dem Kaufpreis hinzuzurechnen sind auch Vereinbarungen über die Bestellung von Dienstbarkeiten oder die Einräumung von Vorkaufsrechten.
 
 
Gebühren
Neben der Gebühr für die Beurkundung des Vertrages als solchem fallen in der Regel auch eine Gebühr für die Beschaffung der zum Vollzug des Vertrages erforderlichen Erklärungen und Unterlagen und eine Gebühr die Überwachung der Fälligkeit des Kaufpreises sowie der Voraussetzungen für die Umschreibung im Grundbuch an.
 
In der nachfolgenden Tabelle sind für unterschiedliche Geschäftswerte die sich typischerweise ergebenden Gebühren dargestellt (einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer):
 
Geschäftswert
Notargebühren
10.000 €
250 € - 530 €
20.000 €
320 € - 645 €
50.000 €
460 € - 880 €
100.000 €
710 € - 1.325 €
200.000 €
1.100 € - 2.000 €
500.000 €
2.300 € - 3.950 €
1.000.000 €
4.200 € - 6.850 €
 
Kostenvorteile
Durch die rechtsichere Gestaltung des Immobilienkaufvertrages und seine professionelle Abwicklung durch den Notar sind Rechtsstreitigkeiten aus Immobilienkaufverträgen sehr selten.
 
Da in den meisten Rechtsschutzversicherungen derartige Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, können Prozesse hier schnell existenzbedrohend werden, da der Verlierer neben den eigenen Anwaltskosten auch die Kosten für das Gerichtsverfahren und die Kosten für den gegnerischen Anwalt zu bezahlen hat.
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt das Prozesskostenrisiko (Anwalts- und Gerichtskosten für beide Seiten) nur für die erste gerichtliche Instanz unter der Annahme, dass auf jeder Seite nur ein Prozessbeteiligter steht. Die Anwaltskosten für die eigene vorgerichtliche Vertretung sind eingerechnet. Kosten für Sachverständigengutachten und Zeugen sind noch nicht berücksichtigt.
 
Streitwert Prozesskostenrisiko
10.000 €
5.000 €
20.000 €
6.800 €
50.000 €
10.500 €
100.000 €
14.600 €
200.000 €
20.800 €
500.000 €
35.600 €
1.000.000 €
52.700 €
 
Schließt sich eine weitere Gerichtsinstanz (Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil) an, so verdoppeln sich in etwa die vorstehenden Kosten. Wird auch das Urteil der zweiten Instanz angefochten (Revisionsverfahren), so beträgt das Prozesskostenrisiko mehr als das dreifache des vorstehenden Betrags, da die Gebührensätze für die Anwälte und das Gericht mit jeder Instanz ansteigen.