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  • Notarkosten bei Registeranmeldungen

Notarkosten bei einer Handelsregister- oder Vereinsregisteranmeldung

Geschäftswert

Der Geschäftswert einer Registeranmeldung richtet sich zunächst nach der Anzahl der Anmeldungsgegenstände, also danach wie viele verschiedene Tatsachen in das Register eingetragen werden sollen.
 
So stellen zum Beispiel die Abmeldung des ausgeschiedenen Geschäftsführers einer GmbH unter gleichzeitiger Anmeldung seines Nachfolgers als neuem Geschäftsführer zwei Anmeldegegenstände dar. Ebenso ist es bei Anmeldungen zum Vereinsregister.
 
Bei der Gründung einer GmbH oder der Übertragung einer Kommanditeinlage ist Geschäftswert der jeweilige Geldbetrag des Stammkapitals bzw. der Kommanditeinlage. Der Geschäftswert beträgt allerdings pro Anmeldegegenstand mindestens 30.000 €.
 
Handelsregisteranmeldungen ohne bestimmten Geldwert, wie ein Wechsel in der Geschäftsführung, eine Sitzverlegung oder Firmen- oder Namensänderungen, werden mit 30.000 € angesetzt.
 
Bei Anmeldungen zum Vereinsregister ist statt dem Betrag von 30.000 € nur ein Betrag von 5.000 € maßgeblich.
 
Bei Gesellschaften mit einem Kapital von über 3.000.000 € und bei Anmeldungen ohne wirtschaftliche Bedeutung kann der Betrag von 30.000 € auch über- oder unterschritten werden. Für besondere Anmeldefälle gibt das Gesetz auch noch andere Beträge vor. 
 
Die vorstehenden Grundsätze gelten grundsätzlich auch für die Bewertung von Beschlüssen und anderen Urkunden, die Grundlage für die beantragte Eintragung sind.
 
Der Geschäftswert eines Beschlusses, mit dem der Sitz einer GmbH verlegt und ein neuer Geschäftsführer bestellt wird, beträgt also zwei Mal 30.000 € und somit insgesamt 60.000 €.
 
 

Gebühren

Der Gebührensatz für die Registeranmeldung beträgt 0,5.
 
Bei Anmeldungen zum Handelsregister fällt immer eine Vollzugsgebühr an. Ansonsten können noch Betreuungsgebühren anfallen.
 
Der Gebührensatz für den Entwurf oder die Beurkundung von Beschlüssen beträgt 2,0.
 
Auch hier kann zusätzlich eine Vollzugsgebühr oder eine Betreuungsgebühr anfallen.
 
 
In der nachfolgenden Tabelle sind für unterschiedliche Geschäftswerte die sich typischerweise ergebenden Gebühren dargestellt (einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer):
 

Anmeldungen zum Handelsregister

Geschäftswert Notargebühren
30.000 €
165 € - 220 €
60.000 €
220 € - 315 €
90.000 €
260 € - 380 €
120.000 €
310 € - 455 €
150.000 €
350 € - 530 €
 

Anmeldungen zum Vereinsregister

Geschäftswert
Notargebühren
5.000 €
50 €
10.000 €
60 €
15.000 €
70 €
20.000 €
80 €
 

Gesellschaftsbeschlüsse ohne besondere
Vollzugs- oder Betreuungstätigkeiten

Geschäftswert
Notargebühren
30.000 €
360 €
60.000 €
520 €
90.000 €
650 €
120.000 €
780 €
150.000 €
900 €