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Vorsorgevollmachten

Wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln, bekommt sie einen gerichtlich bestellten Betreuer, wenn und soweit die Besorgung ihrer Angelegenheiten nicht auf andere Weise sichergestellt ist. Dies kann insbesondere durch eine umfassende Vorsorgevollmacht geschehen. Durch eine Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte ein Entscheidungsrecht in einem Umfang, wie es dem Vollmachtgeber bei eigener Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit zustünde. 

Begriff der Vorsorgevollmacht

Der Begriff der Vorsorgevollmacht ist gesetzlich nicht definiert. Man versteht unter diesem Begriff zunächst eine Vollmacht, die vorsorglich für den Fall getroffen wird, dass man selbst nicht mehr handlungsfähig ist.

 

In der Regel ist eine Vorsorgevollmacht eine Generalvollmacht für alle Angelegenheiten, da nur so gewährleistet ist, dass der Bevollmächtigte im Notfall alle Maßnahmen ergreifen kann, die dann notwendig oder sachdienlich sind.  Insbesondere muss der Bevollmächtigte auch alle persönlichen Angelegenheiten, insbesondere beim Arzt oder im Krankenhaus, regeln können. Für bestimmte Maßnahmen im persönlichen Bereich schreibt das Gesetz vor, dass diese Maßnahmen in der Vollmacht ausdrücklich erwähnt sein müssen, damit sich die Vollmacht auf diese Bereiche erstreckt. Eine "einfache" Generalvollmacht genügt dafür nicht. 

 

Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche:

  • lebensgefährliche Operationen oder Eingriffe mit der Gefahr schwerer oder langandauernder Gesundheitsschäden
  • freiheitsentziehende oder freiheitsbeschränkende Maßnahmen
  • Einwilligung in medizinische Zwangsmaßnahmen, die dem eigenen natürlichen Willen widersprechen
  • Abschalten von Geräten

Deshalb kann man die Vorsorgevollmacht auch als eine besonders qualifizierte Generalvollmacht ansehen.

Innenverhältnis

Wegen ihres weiten Umfangs sollte die Vorsorgevollmacht nur an Personen erteilt werden, die das eigene uneingeschränkte Vertrauen genießen.  Ob dies der Fall ist, müssen Sie selbst prüfen.

 

Mit diesen Personen müssen klare Absprachen getroffen werden, wann und wie die Vollmacht eingesetzt werden darf. Typischerweise wird vereinbart, dass die Vollmacht nur dann eingesetzt werden darf, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig ist oder den Bevollmächtigten zu bestimmten Handlungen anweist. Außerdem sollte besprochen werden, dass bei einem Einsatz der Vollmacht immer so zu handeln ist, wie der Vollmachtgeber mutmaßlich selbst gehandelt hätte, wenn er noch selbst entscheiden könnte.

 

Beschränkungen der Vollmacht im Außenverhältnis können zwar vor einem Missbrauch schützen, machen die Vollmacht aber häufig unverwendbar. 

Form der Vorsorgevollmacht

Insbesondere für viele Grundstücksangelegenheiten, für viele Rechtsgeschäfte im Handels- und Gesellschaftsrecht und für die Ausschlagung von Erbschaften muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt sein, damit sie auch in diesen Bereichen eingesetzt werden kann. Für Vollmachten zum Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen verlangt das Gesetz unter Umständen sogar eine notariell beurkundete Vollmacht. Wenn Grundbesitz, Unternehmensbeteiligungen oder Schulden vorhanden sind, kann also wegen eines Formmangels eine gerichtlich angeordnete Betreuung notwendig werden, obwohl eine schriftliche Vorsorgevollmacht vorhanden ist. Die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht deckt alle Bereiche ab und erfüllt alle gesetzlichen Formanforderungen.

 

Auch in allen anderen Fällen ist die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht die erste Wahl. Als Notar bin ich der einzige Rechtsberater, der sowohl bei der Erteilung der Vorsorgevollmacht mitwirkt als auch später dabei ist, wenn der Bevollmächtigte die Vorsorgevollmacht einsetzt. Ich weiß daher, worauf es ankommt, und berücksichtige dies bei der Gestaltung. 

 

Viele im Internet und sonst wo kursierende Muster von Vorsorgevollmachten sind in der Praxis unbrauchbar. Leider wird der Fehler meist erst entdeckt, wenn es zu spät ist und der Vollmachtgeber keine neue Vollmacht mehr erteilen kann, weil er bereits geschäftsunfähig ist.

Kosten

Auf der Seite Notarkosten informiere ich Sie über die für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht anfallenden Notarkosten und die dadurch eingesparten Kosten eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens.

Vorsorgeregister

Wenn nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird, registriere ich jede Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit sie im Notfall auch sicher gefunden wird.